Mit über 30 Jahren Erfahrung beraten Sie die Rechtsanwälte Maximilian Hofmann und Birgit Hofmann (Fachanwältin für Familienrecht) außergerichtlich und gerichtlich bei Ihrer Scheidung.
Egal ob Sie finanzielle Fragen zu Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung oder Gütertrennung haben oder es um Ausübungsmöglichkeiten der elterlichen Sorge, Umgangsrecht und Sorgerecht Ihrer Kinder geht.
Wenn Sie Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind, vermitteln wir für Sie sofortige Hilfe und kümmern uns darum, Sie in einem Frauenhaus unter zu bringen.
Die Wichtigsten Fragen bei einer Scheidung gibt es zum Thema Sorgerecht und zu finanziellen Aspekten.
Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammen getragen.
Beide Eltern sind trotz Eheschließung, Trennung oder Scheidung für gemeinsame Kinder verantwortlich. Das Sorgerecht befasst sich mit allen Rechten und Pflichten zur Versorgung, Betreuung und Erziehung von minderjährigen Kindern. Hierzu gehören:
Ein geteiltes Sorgerecht bedeutet auch gemeinsame Entscheidungsbefugnis, was wiederum zu Konflikten führen kann. In manchen Fällen ist hier eine gerichtliche Lösung erforderlich, z.B. Zuweisung der Ehewohnung, Sorgerechtsübertragung in Teilen u.ä. und in manchen Entscheidungen ist eine Erlaubnis des Familiengerichts erforderlich, zum Beispiel bei Erbausschlagungen, Schenkung von Eigentumswohnungen oder vermieteten Hausgrundstücken.
Wir beraten Sie voll umfänglich in allen Sorgerechtsfragen und vertreten Sie gerichtlich bei Sorgerechtsstreitigkeiten.
Oft ist ein Vermögensausgleich bei einer Scheidung nicht im Interesse beider Ehepartner und nicht immer bekommt jeder die Hälfte. Das Ehevermögen wird im Falle des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft nur aufgeteilt, wenn einer der Ehegatten während der Ehe mehr Vermögen erwirtschaftet hat, als er/sie vor Eheschließung hatte.
Bei einer Vermischung des Vermögens, zum Beispiel bei gemeinsam erworbenen Vermögenswerten wie Immobilien gibt es bereits während der Ehe weitreichende Regelungsmöglichkeiten bei denen wir Sie voll umfänglich beraten können.
Auch bei Fragen rund um die Themen Zugewinnausgleich, Zugewinngemeinschaft, Versorgungsausgleich und anderen Zahlungsansprüchen und Zahlungspflichten sind wir für Sie da.
Unterhaltsberechtigt sind:
Gemeinsame Kinder
Der gemeinsame minderjährige Kinder betreuende Elternteil. Dabei ist zu beachten, dass der Anspruch nur bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des jüngsten Kindes ungekürzt besteht.
Gemeinsame volljährige Kinder, soweit in Ausbildung
Der geringer verdienende Ehegatte in den ersten zwölf Monaten bei Trennung
Der Umfang der zu zahlenden Unterhaltsleistungen ist häufig einzelfallabhängig. Wir beantworten Ihre Fragen zu eventuellen Unterhaltsansprüchen, Umgangsrecht und Sorgerecht.
Wir vertreten Sie auch im Gewaltschutzverfahren und vermitteln bei Bedarf sofortige Hilfe für Unterkunft im Frauenhaus.